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Autoversicherung
Im Rahmen der Autoversicherung gibt es mit der Haftpflichtversicherung, der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung drei verschiedene Möglichkeiten der Absicherung.
Gesetzlich vorgeschrieben ist dabei die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug zulassen und damit auch im Straßenverkehr führen können. Aus diesem Grund verlangt die Zulassungsbehörde auch immer einen Versicherungsnachweis, die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB; vormals: Deckungskarte). Vor der Zulassung müssen Sie also in jedem Fall Ihr Auto versichern.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist deswegen so wichtig, weil nur so garantiert werden kann, dass Verkehrsopfer ausreichend Schadenersatz erhalten, auch wenn das die finanziellen Möglichkeiten des Schädigers nicht zulassen würden. Vor allem im Zusammenhang mit Personenschäden sind die Kosten nicht kalkulierbar und können den Unfallverursacher in den finanziellen Ruin treiben.
Schäden durch einen Verkehrsunfall, an dem der versicherte Fahrer die Schuld trägt, können aber nicht nur Personenschäden verursachen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt daher auch vom Versicherungsnehmer verursachte Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Auch die Kosten für die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen werden übernommen, sofern es sich um keine gerichtliche Auseinandersetzung handelt. Die gesetzliche Mindestdeckung liegt bei 7.500.000 -, für Personenschäden, bei 1.000.000 – für Sachschäden und 50 000 – für Vermögensschäden. Es empfiehlt sich aber eine pauschale 50-oder 100 Millionen Deckung zu wählen, da sie eine wesentlich höhere Sicherheit garantiert.
Neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es in der Fahrzeugversicherung auch noch die Möglichkeit auf freiwilliger Basis eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Während in der Haftpflichtversicherung die Schadenersatzforderungen gedeckt werden, die durch das Verschulden des Versicherungsnehmers entstanden sind, werden in den Kaskoversicherungen auch Schäden am eigenen Fahrzeug gedeckt.
Der Versicherungsumfang im Rahmen der Teilkaskoversicherung umfasst die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust des eigenen Fahrzeugs oder unter Verschluss bewahrter und befestigter Teile durch Brand, Explosion, Diebstahl, Zusammenstoß mit Haarwild und teilweise auch Zucht- und Masttieren, sowie Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung entstanden sind. Ebenfalls miteingeschlossen sind Bruchschäden an der Verglasung und Kurzschlussschäden an der Verkabelung, die nicht durch Abnutzung entstanden sind. Bei manchen Versicherungsgesellschaften besteht die Möglichkeit auch Marderschäden einzuschließen. Die Vollkaskoversicherung versichert darüber hinaus noch Unfallschäden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind, sowie Schäden durch Vandalismus. Nicht ersetzt werden in der Kaskoversicherung unter anderem Mietwagenkosten, Nutzungsausfallkosten, eine durch einen Unfall entstandene Wertminderung des Fahrzeugs, eventuelle Anwaltskosten (Verkehrsrechtsschutz), Brems- Betriebs- und Bruchschäden und Schäden, die aufgrund von Gebrauch oder Abnutzung entstanden sind. Aufgrund des wesentlich höheren Versicherungsbeitrags ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung nur dann empfehlenswert, wenn Sie einen Neuwagen besitzen oder sich ein Auto auf Kredit gekauft haben.
Das Versicherungsunternehmen ist in seiner Festlegung der Beträge weitestgehend ungebunden. Es ergeben sich daher zum Teil drastische Preisunterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaften.
Die im Versicherungsvergleich ausgewiesenen Beiträge richten sich stark nach den Fahrzeugtypen und der Regionalklasse des Zulassungsortes. Fahrzeuge, bei denen Schadenhäufigkeit und Reparaturkosten höher sind, müssen teurer versichert werden. Ebenso verhält es sich, wenn man sein Auto in Gebieten zulässt, in denen mehr Schäden gemeldet wurden als in anderen.
Mit Hilfe des sogenannten Schadenfreiheitsrabatts sinken die Prämien von Jahr zu Jahr. Durch jedes schadenfreie Jahr kommt der Versicherungsnehmer in eine höhere Schadenfreiheitsklasse und bezahlt damit einen immer niedrigeren Beitragssatz. Fahranfänger können die aufgrund des erhöhten Risikos extrem hohen Beitragssätze von 200% dadurch senken, indem sie ihr Fahrzeug zunächst über ihren Vater oder ihre Mutter versichern lassen. Darüber hinaus kann der Beitrag auch noch durch sogenannte weiche Tarifierungsmerkmale geringer gehalten werden. Dazu gehören beispielsweise das Alter des Versicherungsnehmers, sein Beruf, die jährliche Fahrleistung oder auch der regelmäßige Abstellplatz des Fahrzeuges. Eine positive Beeinflussung der Kosten ist auch durch die Wahl einer entsprechenden Selbstbeteiligung möglich. In der Teilkaskoversicherung ist eine Selbstbeteiligung von 150- gängig, in der Vollkaskoversicherung kann sie ruhig etwas höher ausfallen. Viele Gesellschaften gehen in letzter Zeit verstärkt dazu über Verträge mit Werkstattbindung günstiger anzubieten. Davon ist grundsätzlich nicht abzuraten, es sei denn, das Fahrzeug besitzt noch eine Herstellergarantie oder wurde geleast.
Fest steht, dass jeder Autobesitzer sein Auto versichern und sich um eine passende Versicherung kümmern muss. Fest steht aber auch, dass es gar nicht so einfach ist die passende Versicherung zu finden. Die Beträge der einzelnen Gesellschaften können stark variieren. Um der Konkurrenz standhalten zu können werden immer neue Tarife mit immer neuen Einsparmöglichkeiten auf den Markt geworfen. Die günstigste Versicherung in diesem Jahr kann im nächsten schon wieder eine der teuersten sein. Zuverlässige Versicherungsvergleiche, die bequem online erstellt werden können, sind daher unerlässlich, um immer auf dem neusten Stand zu bleiben und trotz des herrschenden Tarifdschungels den besten Tarif zu ermitteln.
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