Wechseln

Nur wer wechselt, spart!

Die Autoversicherung ist die am härtesten umkämpfte Sparte der Versicherungsbranche. In keinem anderen Bereich zwingt die harte Konkurrenz die Gesellschaften zu immer neuen Zugeständnissen an die Kunden. Die Folge davon ist eine Fülle neuer und vor allem immer günstigerer Tarife, die sich an Erfindungsreichtum bei der Einräumung neuer Rabattmöglichkeiten gegenseitig übertreffen. In finanzieller Hinsicht können Sie von diesem Preis- und Leistungskampf nur profitieren. Auf der anderen Seite ist es durchaus arbeits- und zeitintensiv sich auf dem Laufenden zu halten, es sei denn Sie nutzen unseren kostenlosen und schnellen Vergleichsrechner. Die Versicherung, die im Vorjahr noch die mit Abstand günstigste war, kann nämlich bereits im nächsten Jahr zu den teuersten gehören.

Aber nicht nur die attraktiven Leistungs- und Preisentwicklungen der Tarife machen einen jährlichen Wechsel lohnenswert. In den Köpfen vieler Versicherungsnehmer hält sich hartnäckig der Gedanke, dass Treue belohnt wird. In der Kfz-Versicherung ist jedoch häufig das Gegenteil der Fall. Ausgerechnet die Stammkundschaft profitiert nämlich keinesfalls von den sinkenden Prämien. Rabatte und besondere Spartarife haben vor allem den Zweck neue Kunden anzulocken, während Bestandskunden teilweise noch mit Beitragserhöhungen rechnen müssen. Gerade Versicherungsnehmer, die ihr Fahrzeug schon jahrelang bei der gleichen Gesellschaft versichert haben, sind oftmals mehr als überrascht, wenn sie feststellen, dass sie durch einen Wechsel mehrere hundert Euro pro Jahr sparen können und das bei gleichbleibenden oder verbesserten Versicherungsbedingungen. Viele Altanträge bieten zum Beispiel noch nicht die erst vor kurzem verbesserten Konditionen bei der groben Fahrlässigkeit.

Wann kann man wechseln?

Ein Versicherungswechsel ist nicht immer problemlos möglich. Zu welchem Zeitpunkt gewechselt werden kann, erfahren Sie hier:

(1) Wechsel der Autoversicherung zur Jahreswende: Stichtag 30.11.

Bei den meisten Gesellschaften ist ein Wechsel der Autoversicherung nur zum 01.01. möglich. Die Kündigung muss dabei bis zum 30. 11. schriftlich bei der Versicherung vorliegen. Wenige Gesellschaften haben ein anderes Ablaufdatum. Wenn Sie also ihr Fahrzeug im Juli neu versichern, können Sie auch nur im Juli des folgenden Jahres kündigen, wobei Sie auch hier eine Kündigungsfrist von einem Monat (01.06) einhalten müssen. Überprüfen Sie in jedem Fall Ihre Versicherungspolice, um festzustellen, wann Ihre Vertragslaufzeit endet. Sollten Sie die einmonatige Kündigungsfrist nicht einhalten, verlängert sich Ihr Vertrag um ein weiteres Jahr.

(2) Wechsel der Autoversicherung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung

Wenn Sie sich ein neues oder gebrauchtes Auto zulegen und Ihr altes Auto verkaufen, endet Ihr vorheriger Versicherungsvertrag ganz automatisch. Sie können also ohne Probleme zu einer neuen Versicherung wechseln.

(3) Wechsel der Autoversicherung bei Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Leistungsanpassung
Wird die Versicherung teurer, ohne dass sich die Leistungen gleichzeitig erhöhen, haben Sie das Recht innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung zu kündigen.

(4) Wechsel der Autoversicherung bei einer Beitragserhöhung, die auf eine Änderung der Regional- oder Typklassen zurückzuführen ist
Eine Beitragserhöhung, die auf eine Änderung der Regional- oder Typklasse zurückzuführen ist, berechtigt ebenfalls zum Wechsel innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung.

(5) Wechsel der Autoversicherung im Schadenfall

Im Schadenfall haben Sie das Recht zum Wechsel Ihrer Fahrzeugversicherung unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden vollständig oder teilweise übernommen hat oder nicht.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass eine unterjährige Kündigung, selbst wenn sie theoretisch möglich wäre, nicht zu empfehlen ist, da die Versicherung entweder einen teuren Kurzzeittarif abrechnet oder wie beispielsweise bei einer Kündigung im Schadenfall den kompletten Jahresbeitrag einbehalten kann.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für die Kündigung der Autoversicherung.

Checkliste zum Wechsel – Können Sie folgende Punkte abhaken?

  • Bitte kontrollieren Sie immer zuerst, ob Sie überhaupt die Möglichkeit haben zu wechseln. Auskunft darüber finden Sie in Ihrer Versicherungspolice.
  • Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen. Die Kündigung muss innerhalb dieser Frist bei der Versicherung vorliegen. Der Poststempel allein genügt also nicht. Schicken Sie die Kündigung per Einschreiben oder bringen Sie sie persönlich bei Ihrer Versicherung vorbei.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über die günstigsten und leistungsstärksten Tarife durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich und sparen Sie so Geld und Zeit.

Geprüfte Qualität

Dieser Rechner für KFZ- und Autoversicherungen ist Testsieger beim Ökotest Vergleich der Autoversicherungs-Portale (Heft 11/2009)

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