Kündigen
Wer kennt das nicht? Die Kfz-Versicherung, die im vergangen Jahr noch am günstigsten war, überrascht mit einer drastischen Erhöhung der Beiträge. Vielleicht hatten Sie auch einen Schaden und waren mit dem Schadensservice Ihrer Versicherung alles andere als zufrieden. Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft? Was geschieht mit Ihrer Versicherung?
Die Kündigung einer Kfz-Versicherung kann aus den verschiedensten Gründen erfolgen. Aber wann ist eine Kündigung möglich und was muss man dabei beachten?
Man unterscheidet in aller erster Linie zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung.
Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich.
Bei fast allen Versicherungen ist das Ablaufdatum der 31.12., nur wenige Gesellschaften bieten Verträge, die unterjährig ablaufen. Wann Ihr Vertrag genau endet, können Sie der Versicherungspolice entnehmen.
Damit die Kündigung anerkannt werden kann, muss die Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden. Die Kündigung muss demzufolge in der Regel am 30.11. bzw. allgemein gesagt ein Monat vor Ablauf bei Ihrer Gesellschaft vorliegen.
Für eine ordentlichen Kündigung müssen Sie keine Gründe benennen.
Außerordentliche Kündigung
Tipp: Wenn Ihr Versicherungsvertrag noch kein Jahr besteht, sollten Sie sich überlegen, ob Sie wirklich außerordentlich kündigen wollen. Das ist zwar Ihr gutes Recht, der Versicherer kann aber bei einer unterjährigen Kündigung nach einem teueren Kurztarif (Ausnahme: Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung) abrechnen.
Eine außerordentliche Kündigung kann unter folgenden Umständen erfolgen:
Sonderkündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen für den Fall zu, dass die Versicherung Ihre Beträge ohne eine gleichzeitige Leistungsanpassung erhöht. Das gleiche gilt, wenn Ihre Gesellschaft die Vertragsbedingungen oder die Typ- oder Regionalklassen ändert. In diesen Fällen haben Sie ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln oder ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug erstmalig auf Ihren Namen zulassen, dann können Sie die Versicherung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wechseln. Mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs endet die Kfz-Versicherung automatisch, muss also nicht extra gekündigt werden. Bitte benachrichtigen Sie Ihre Gesellschaft trotzdem. Wenn die Mitteilung über den Verkauf vorliegt, wird Ihr alter Vertrag schneller abgerechnet und Sie bekommen den überschüssigen Beitrag zügiger ausgezahlt.
Kündigung im Schadenfall
Im Schadenfall können Sie Ihre Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens kündigen. Dieses Recht haben Sie sogar dann, wenn die Versicherung den Schaden vollständig übernommen hat.
Eine fristlose Kündigung ist in diesem Fall dennoch nicht zu empfehlen, da Sie den ganzen Jahresbeitrag bezahlen müssen. Eine ordentliche Kündigung zum Jahresende wäre aus diesem Grund sicher ratsamer. Sofern Ihre Gesellschaft den Vertrag nach einem Schaden kündigt, erhalten Sie den Versicherungsbeitrag natürlich anteilig zurück.
Achtung
Sowohl bei ordentlich als auch bei außerordentlich erfolgten Kündigungen sollten Sie folgenden Punkten unbedingt Beachtung schenken:
- Bitte beachten Sie die einmonatige Kündigungsfrist. Wenn Ihre Kündigung nicht bis zum 30. 11. bei Ihrer Gesellschaft vorliegt, wird sie nicht anerkannt. In Ihrer Kündigung geben Sie dabei nicht den 30.11. als Ablaufdatum an, sondern wählen die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Versenden Sie die schriftliche Kündigung per Einschreiben, um nachweisen zu können, dass sie eingegangen ist. Sie können, sofern Sie die Möglichkeit dazu haben, die Kündigung auch persönlich bei Ihrer Gesellschaft abgeben. Bitte vergessen Sie auch in diesem Fall nicht, sich den Empfang quittieren zu lassen.
- Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Ihre Versicherung kündigen können und wollen, sollten Sie dennoch bereits zuvor nach einer Folgeversicherung erkundigen, um vollkommen sicher zu gehen, dass nahtloser Versicherungsschutz gewährleistet ist. Nutzen Sie hierzu unseren kostenlosen und unabhängigen Versicherungsvergleich, um zu überprüfen, welche Versicherung in Preis und Leistung Ihren Vorstellungen entspricht.
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